Fremdkarte

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Unter Fremdkarte im Sinne des catanischen Regelwerks sind alle Karten zu verstehen, die ein Spieler im gegnerischen Fürstentum aufbaut, die dabei aber nicht in den Besitz des Gegners übergehen. Der Spieler, der die Karte auslegt kann sie - wenn es ihm sinnvoll erscheint - wieder abreißen oder verpfänden. Der Spieler, in dessen Fürstentum sie ausgelegt werden, kann gegen sie einen Feuerteufel oder eine Hexe spielen bzw. sie beim Überfall als eine von 2 Karten bestimmen, die der Besitzer auf die Hand nehmen muss. Sie blockieren nicht nur einen Bauplatz sondern unter Umständen die Funktion vorhandener Gebäude und Einheiten oder behindern den Spieler in seiner Spielweise. In einigen Fällen ist die Verweildauer an Bedingungen geknüpft, so dass der betroffene Spieler sie durch die Auslage anderer Karten entfernen kann. Nach Entfernen kommen sie auf die Ablage des Spielers, der sie ausgelegt hat. Von den Fremdkarten zu unterscheiden sind die Eigenkarten, die im eigenen Fürstentum errichtet werden.

Altes Catan-Kartenspiel

Es gibt folgende Fremdkarten:


Flavo der Gaukler, der bei einem Ritterturnier auch in das Fürstentum des Gegners wechseln kann, ist in dem Sinne des catanischen Regelwerks keine Fremdkarte. Der Spieler, der Flavo abgibt, bestimmt zwar den Bauplatz, auf dem dieser ausgelegt wird, aber durch den Wechsel geht Flavo in den Besitz des anderen Spielers über. Dieser kann ihn auch abreißen, was er mit anderen Fremdkarten nicht machen kann.

Die Fürsten von Catan

In der im September 2011 erschienenen ersten Erweiterung der Fürsten von Catan sind folgende Fremdkarten enthalten:

Mit dem Themenset Zeit der Handelsherren wurde die Karte Taktischer Rückzug eingeführt, durch die man beim Abriss eines eigenen Gebäudes beim Mitspieler 2 Rohstoffe bekommt, davon einen vom Mitspieler.

Weblinks

Regelfragen in der ENCYCLOPÆDIA CATANICA

Persönliche Werkzeuge
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